83.
1. Da uns also das Gesetz durch die fleischliche Geburt schon in alter Zeit die Wiedergeburt vorhersagen wollte, ließ es bei der lebenzeugenden Samenergießung die Waschung anwenden, nicht weil es die Zeugung des Menschen verabscheute. Denn was durch die Geburt als Mensch in Erscheinung tritt, das bewirkt die Ergießung des Samens.
2. Also sind nicht die vielen Beiwohnungen zeugungskräftig, sondern nur die Aufnahme des Samens in die Gebärmutter läßt die Zeugung zu, indem in der Werkstätte der Natur der Same zur Leibesfrucht umgebildet wird.1
3. Wie sollte aber die Ehe etwas nur für die alte Zeit Bestimmtes und nur eine Einrichtung des Gesetzes sein, dagegen die nach dem Willen des Herrn geschlossene Ehe etwas davon Verschiedenes, während wir doch daran festhalten, daß es der nämliche Gott ist?
4. „Denn was Gott zusammengefügt hat, das kann wohl S. a308 ein Mensch nie“ mit gutem Grund „scheiden;“2 noch viel mehr wird aber auch der Sohn das festhalten, was der Vater geboten hat. Wenn es aber der nämliche ist, der das Gesetz und das Evangelium gegeben hat, so wird er nie im Widerspruch mit sich selbst stehen. Denn das Gesetz lebt, da es „geistlich“3 ist und auf gnostische Weise aufgefaßt werden muß.
5. Wir aber „wurden dem Gesetze durch den Leib Christi getötet, damit wir einem anderen gehören, dem, der von den Toten auferweckt worden ist“, der von dem Gesetz verheißen wurde, „damit wir Gott Frucht bringen“.4