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Werke Clemens von Alexandrien (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Viertes Buch
XI. Kapitel

79.

1. Ohne es zu wollen, bezeugen sie also uns, die wir um der Gerechtigkeit willen ungerecht bestraft werden, unsere Gerechtigkeit. Aber auch die Ungerechtigkeit des Richters berührt die Tatsache der Vorsehung nicht. Denn dem Richters berührt die Tatsache der Vorsehung nicht. Denn der Richter muß Herr seiner eigenen Entscheidung sein und darf nicht wie ein lebloses Gerät gleichsam dadurch in Bewegung gesetzt werden, daß man an Fäden zieht, und darf den Antrieb zum Handeln nicht vielleicht nur von der äußeren Ursache erhalten.

2. Jedenfalls wird er nach seinem Urteilsspruch geprüft, gerade so wie wir danach, ob wir uns für das Wählenswerte entscheiden und bereit sind, etwas zu ertragen. Und wenn wir auch kein Unrecht tun, so sieht uns der Richter doch so an, als ob wir Unrecht täten; denn er kennt unser Wesen nicht und will es auch nicht kennenlernen, sondern läßt sich von einem unbegründeten Vorurteil leiten; deshalb wird er auch gerichtet.

3. Man verfolgt uns also nicht, weil man festgestellt hätte, daß wir Unrecht tun, sondern weil man annimmt, daß wir schon allein damit, daß wir unserer Lebensweise nach Christen sind, Unrecht tun, indem wir selbst einen solchen Wandel führen und die übrigen ermahnen, sich für die gleiche Lebensweise zu entscheiden.

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Übersetzungen dieses Werks
Teppiche (BKV)
Kommentare zu diesem Werk
Elucidations of Stromata
Introductory Note to Clement of Alexandria

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