115.
1.1 So berichten die Geschichtsschreiber von dem gerechten Bokchoris einen Richterspruch folgender Art. Ein junger Mann, der in eine Dirne verliebt ist, verabredet S. b79 mit dem Mädchen, es solle gegen eine bestimmte Bezahlung am nächsten Tag zu ihm kommen.
2. Da aber seine Begierde im Traum die Umarmung des Mädchens vorwegnahm, ist sein Verlangen wider Erwarten gestillt, und als die Geliebte der Verabredung gemäß kommt, läßt er sie nicht zu sich herein; wie sie nun erfuhr, was geschehen war, verlangte sie die Bezahlung und sagte, sie selbst habe doch auch auf diese Weise gewissermaßen dem Liebhaber seinen Wunsch erfüllt. Sie kamen nun vor den Richter.
3. Dieser hieß den jungen Mann den Beutel mit der ausgemachten Summe hinhalten, und zwar im Sonnenlicht, und das Mädchen forderte er auf, sich den Schatten (des Beutels) zu nehmen; er befahl also zum Scherz, als Entgelt für das Traumbild der Umarmung das Schattenbild der Bezahlung zu geben.
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Zu 115,1-3 vgl. Plutarch, Demetrios 27, wo auch der Name der Hetäre genannt ist, Thonis. Etwas anders erzählt die Geschichte Aelian, Var. Hist. 12,63. Bokchoris war ein berühmter ägyptischer König, nach Manethos der einzige König der 24. Dynastie. ↩