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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Clément d'Alexandrie (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Viertes Buch
XVIII. Kapitel

117.

1. Diesen Glanz, der auf dem Antlitz des Moses aufleuchtete, konnten die Augen des Volkes nicht vertragen; deshalb verhüllte er auch sein glänzendes Angesicht mit S. b80 Rücksicht auf die, die nur fleischlich sehen konnten.1

2. Denn diejenigen, die weltliche Dinge mit sich führen, werden von den Engeln zurückgehalten, die den Zoll einzufordern haben, da sie mit ihren eigenen Leidenschaften beschwert sind; wer aber nichts Zollpflichtiges mit sich führt, dagegen mit Erkenntnis und der durch Werke bewiesenen Gerechtigkeit reich ausgestattet ist, den lassen sie mit Segenswünschen ziehen und preisen den Mann samt seinem Werk selig.

3. „Und seine Blätter werden nicht abfallen“,2 nämlich die Blätter des Lebensbaumes,3 der „an dem fließenden Wasser“4 gepflanzt ist.

4. Der Gerechte wird aber mit Fruchtbäumen verglichen, nicht nur mit denen, die hoch wachsen ...5 Auch bei der Darbringung der Opfer waren durch das Gesetz Leute aufgestellt, die die Opfertiere auf Fehler untersuchen mußten.6

5. So machen auch diejenigen, die in diesen Fragen bewandert sind, einen Unterschied zwischen Verlangen und Begierde und stellen die letztere als vernunftwidrig mit den Lüsten und der Zuchtlosigkeit auf eine Stufe, während sie das Verlangen als eine vernunftgemäße Regung mit dem von Natur Notwendigen zusammennehmen.7


  1. Vgl. Ex 34,29 f.33. ↩

  2. Vgl. Ps 1,3. ↩

  3. Vgl. Offb 22,2. ↩

  4. Vgl. Ps 1,3. ↩

  5. Der Text ist hier verderbt und lückenhaft; vielleicht war von der hochaufschießenden Senfstaude im Gleichnis die Rede, bei dessen Erklärung Strom. V 3,1 der Ausdruck (xxx) verwendet ist, der auch hier vorkommt. ↩

  6. Vgl. Philon, De agric. 130. Clemens vergleicht die Leute, die zwischen fehlerfreien und fehlerhaften Tieren zu unterscheiden hatten, mit denen, die zwischen vernünftigen und unvernünftigen Regungen unterschieden. ↩

  7. Chrysippos Fr. mor. 442 v. Arnim; vgl. Paid. I 101,1: Strom. II 119,3. ↩

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