154.
1. Hier ist zu beachten, daß der gütige Gott bei seinen Züchtigungen folgende drei Gründe hat:1 erstens, damit der Gezüchtigte selbst besser wird, als er bis dahin war, sodann, damit diejenigen, die durch Beispiele gerettet werden können, sich warnen und vom Sündigen zurückreißen lassen, und drittens, damit der, dem man Unrecht tun will, nicht als jemand, den man ungestraft verachten dürfe, und als ein geeignetes Ziel für Kränkungen erscheine.
2. Zwei Arten der Besserung gibt es, die eine erfolgt durch Belehrung, die andere durch Bestrafung, wofür wir auch Züchtigung sagen.2
3. Man muß jedoch wissen, daß diejenigen, die nach der Taufe wieder in Sünden fallen, solche sind, die gezüchtigt werden müssen; denn die Taten, die zuvor geschahen, wurden vergeben, die aber, die nachher geschehen, müssen durch Reinigung beseitigt werden.
4. Über die Ungläubigen ist aber gesagt, daß „sie der Spreu gleich geachtet sind, die der Wind vom Erdboden aufwirbelt, und dem Tropfen, der vom Kruge herabfällt“.3