111.
1. Indessen werden auch jene gerichtet, die von der Verehrung der Gestirne nicht den Weg empor zu dem Schöpfer fanden. Denn das war ein Weg, der den Heidenvölkern gegeben worden war, damit sie durch die Verehrung der Gestirne hindurch sich zu Gott emporarbeiten sollten.
2. Diejenigen aber, die bei diesen ihnen gegebenen Gestirnen nicht bleiben wollten, sondern von ihnen noch tiefer zu Stein und Holz herabsanken,1 die sind, wie es heißt, „der Spreu gleichgeachtet und dem Tropfen, der vom Kruge herabfällt“;2 sie finden keine Aufnahme mehr in die Schar der Geretteten; sie können nicht Glieder des Körpers3 bleiben.
3. Wie es nun zu den Handlungen mittleren Wertes gehört, wenn man einfach die Rettung herbeiführt, es dagegen eine vollkommene sittliche Handlung ist, wenn man dies richtig tut und so, wie es sich gebührt, so ist auch jede Handlung des Gnostikers eine vollkommene sittliche Handlung mittleren Wertes zu nennen, da sie noch nicht dem Logos gemäß ausgeführt und gewiß nicht mit reifem Verständnis vollendet wird, und umgekehrt ist jede Handlung eines Heiden sündhaft zu nennen; denn nicht das Gutestun an und für sich, sondern eine Handlungsweise, bei der man seine Taten mit dem Blick auf ein bestimmtes Ziel durchführt und sie vernunftgemäß zustande bringt, bezeichnet die Schrift als pflichtgemäßes Handeln.4