1.
So etwa müssen die göttlichen Verheißungen verstanden werden, wenn wir uns zur Betrachtung der grenzenlosen Ewigkeit und jener unaussprechlichen Freude und Seligkeit erheben. S. 168 Die kirchliche Lehre enthält aber auch den Satz von dem gerechten Gericht Gottes, welcher, wenn er als wahr angenommen wird, die Hörer 2 zu einem rechtschaffenen Wandel und zu gänzlicher Vermeidung jeder Sünde antreiben muß, vorausgesetzt, daß sie zugestehen, daß Löbliches und Tadelnswerthes in unserer Wahl stehe. Wir wollen daher auch über die Selbstbestimmung, eine höchst wichtige Frage, einige Bemerkungen besonders beibringen. Damit wir wissen, was Selbstbestimmung sey, müssen wir den Begriff derselben entwickeln, um dann von der genauen Bestimmung des Begriffs aus die Frage fest zu stellen.
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περι αυτεξουσιου, denselben Titel hat Rufin: de arbitrii libertate, und gleich zu Anfang den Uebergang vom Ende des zweiten Buchs zum dritten: Talila quaedam de repromissionibus sentienda etc., an dessen Aechcheit, bei der wortgetreuen Uebersetzung des Folgenden, nicht zu zweifeln ist. Der ganze übrige Abschnitt findet sich griechisch in der Philokalie, von der er das 20. Cap. ausmacht; was aber hier noch weiter zu der Ueberschrift gehört, scheint mir ein Zusatz von der Hand der Sammler zu seyn, und zwar für den besondern Zweck, zu welchem sie die Sammlung veranstalteten. Ein Cod. aus der thuanischen Bibliothek hat noch ατινα εστι ταυτα. ↩
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τους ακουοντας entspricht dem vorausgehenden κηρυγματι, dessen Begriff die „Predigt“ ist. ↩