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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Règlement ecclésiastique Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Viertes Buch: Von den Waisen.

3. Von den hilfsbedürftigen Personen.

Hat ja auch unser Herr den Geber glücklicher gepriesen als den Empfänger,1 und ein andersmal sprach er: „Wehe denen, welche haben und in Verstellung empfangen, oder welche unterstützt werden wollen, obgleich sie selbst sich in günstigen Verhältnissen befinden; denn beide werden Gott dem Herrn Rechenschaft geben am Tage des Gerichtes. Wer aber als Waise oder wegen Altersschwäche oder wegen Krankheit oder wegen Nahrungssorgen bei vielen Kin- S. 132 dern Gaben in Empfang nimmt, ein Solcher wird nicht nur nicht getadelt, sondern auch gelobt werden; denn da er als Altar für Gott erachtet ist, so wird er auch von Gott geehrt werden; er wird anhaltend für seine Wohlthäter beten, sich nicht dem Müssiggange ergeben, sondern, so viel an ihm ist, die Gabe durch Gebet vergelten. Ein Solcher wird im ewigen Leben von Gott selig gepriesen werden; wer aber das Nöthige besitzt und in Heuchelei Gaben annimmt, während er von dem Seinigen Andern mittheilen könnte, der wird Strafe von Gott sich erwirken, weil er das Brod der Armen geraubt hat.


  1. Apostg, 20, 35. ↩

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Apostolische Konstitutionen und Kanones
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