13. Von den Festen des Herrn und deren Feier.
Haltet die Festtage, ihr Brüder, und zwar zuerst die Geburt des Herrn, welche unter euch am Fünfundzwanzigsten des neunten Monats gefeiert werden soll. Nach dieser sei die Epiphanie der gefeiertste Tag, an welchem der Herr seine Gottheit euch geoffenbaret hat, am sechsten Tag des zehnten Monats; darnach müßt ihr die vierzigtägige Fasten halten S. 161 zum Andenken an das öffentliche Leben des Herrn und seine Gesetzgebung. Dieses Fasten soll beendigt werden vor dem Osterfasten, (letzteres) beginnen am zweiten Tag (Montag der Charwoche) und seine Vollendung erhalten an Parasceve (Charfreitag). Nach Vollendung dieser (vierzigtägigen) Fastenzeit beginnet die hl. Pascha- (Leidens-) Woche, indem ihr während derselben alle mit Furcht und Zittern fastet und in diesen Tagen für die Unglücklichen betet, welche in Gefahr stehen, verloren zu gehen.