8. Von erlittenen Verläumdungen und Beschimpfungen.
Wenn Jemand von Seite der Ungläubigen, weil er nicht mehr mit ihnen den Lüsten und Begierden fröhnt, beschimpft und verläumdet wird, so soll er wissen, daß er selig ist vor Gott, wie auch der Herr im Evangelium sagt: „Selig seid ihr, wenn euch die Menschen schmähen und verfolgen und alles Böse lügenhaft wider euch reden meinetwillen. Freuet euch und frohlocket, denn euer Lohn ist groß im Himmel.”1 Wer also durch Lüge verläumdet wird, der ist selig zu preisen, denn die Schrift sagt: „Selig der Mann, der die Prüfung aushält; wenn er bewährt ist. wird er die Krone des Lebens empfangen, welche Gott Denen, die ihn lieben, bereitet hat. Niemand, der versucht wird, sage: S. 40 Ich werde von Gott versucht!”2 Wenn aber Jemand überwiesen worden, Böses gethan zu haben, so schadete er nicht nur sich selbst, sondern fügte auch Schmach dem ganzen Leibe der Kirche und der hl. Lehre zu, weil wir das, was wir als gut erkennen, im Werke nicht ausführen, so daß wir aus dem Munde des Herrn mit Recht den Tadel vernehmen: „Sie sagen es und thun es nicht.”3 Daher soll der Bischof Solche, welche des Bösen oft überwiesen sind und ihren Lebenswandel nicht ändern, muthig und unerschrocken von der Kirche ausschließen.