24. Von den Jungfrauen; Konstitution des Nämlichen.
Bezüglich der Jungfrauen verordne ich: Eine Jungfrau werde nicht geweiht, denn wir haben kein Gebot des Herrn. Dem freien Entschluß gebührt ja der Kampfespreis: nicht zur Verurtheilung der Ehe, sondern zur Pflege der Frömmigkeit (ist sie da).