26. Vom Exorcistat. Derselbe.
Ich verordne bezüglich des Exorcisten: Ein Exorcist werde nicht geweiht; denn der Kampfespreis hängt von freiem guten Willen ab und von der Gnade Gottes durch Christum, von der Mittheilung des hl. Geistes; denn wer die Gnadengabe der Krankenheilung empfängt, wird durch Offenbarung von Gott selbst dargestellt (als Exorcist), und Allen offenbar ist die Gnade, welche in ihm ist. Wenn derselbe aber nothwendig ist zum Episkopat, Presbyterat oder Diakonat, so werde er geweiht.