31. Von Demselben; über die Eulogien.
Betreffs der Überbleibsel verordne ich: Die Eulogien, welche bei der Geheimnißfeier übrig bleiben (das nicht consecrirte Opfermaterial), sollen die Diakonen nach dem Willen des Bischofs oder der Priester an den Klerus austheilen und zwar dem Bischof vier Theile, dem Priester drei, dem Diakon zwei Theile, den Übrigen aber, den Subdiakonen, den Lektoren, den Kantoren und den Diakonissinen einen Theil. Denn das ist schön und Gott angenehm, einen Jeglichen nach seiner Würde zu ehren; denn die Kirche ist nicht der Unordnung, sondern der Ordnung Schule.