35. Konstitution des Jakobus, Bruders des Herrn, über die Abendandacht.
Und ich, Jakobus, zwar Bruder Christi dem Fleische nach, aber sein Diener als des eingebornen Gottes, Bischof zu Jerusalem, vom Herrn selbst und von den Aposteln geweiht, sage Folgendes: Wenn es Abend geworden, wirst du o Bischof, die Gemeinde versammeln, und nach Abbetung des Abendpsalmes (ἐπιλύχνιος ψαλμός) wird der Diakon die Gebete für die Katechumenen, Energumenen, Täuflinge und Büßenden sprechen, wie wir oben gesagt haben1 Wenn sie entlassen sind, wird der Diakon sprechen: „Wir, die wir gläubig sind, wollen zum Herrn beten.” Und nachdem er das Nämliche gesprochen wie beim ersten Gebete, sage er:
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Kap, 5 ff. ↩