Zehnte Vorschrift.
Die, welche unsere Vorschriften erfüllen, sollen es tun ohne alle niedrige Gewinnsucht, und weder für die Anzeige noch für die Aufbewahrung noch für die Auffindung oder unter irgend einem ähnlichen Titel eine Belohnung verlangen.
Die, welche unsere Vorschriften erfüllen, sollen es tun ohne alle niedrige Gewinnsucht, und weder für die Anzeige noch für die Aufbewahrung noch für die Auffindung oder unter irgend einem ähnlichen Titel eine Belohnung verlangen.