Einleitung zu den ersten drei Reden gegen die Arianer1.
S. 1 Als dogmatisches Hauptwerk des hl. Athanasius dürfen seine drei großen Reden gegen die Arianer gelten (Migne Patrol. Graec. XXVI p. 9—467). Die Numerierung dieser drei Reden als erste, zweite, dritte ist die ursprüngliche und von Cyrill von Atexandrien 2 für die dritte und von Theodoret 3 für die zweite bezeugt. Doch wurde schon frühzeitig mit ihnen ad episcopos Aegypti et Libyae epistuta encyclica vereinigt und bald als erste — so von Theodorus von Pharan — bald als vierte Rede gegen die Arianer — so von Severus von Alexandrien — gezählt 4. Daher rührt auch die verschiedenartige Zitierung der Reden I—III bei den Kirchenschriftstellern und ihre abweichende Zählung in den Handschriften. Photius5 berichtet von einem „fünfteiligen Buch gegen Arius und seine Lehren“ Außer den genannten vier wurden nämlich die schon von Theodoret 6als „Rede gegen die Arianer„ zitierte und gelegentlich als „vierte antiarianische Rede“ bezeichnete 7 Schrift de incarnatione Dei Verbi et contra Arianos sowie unsere jetzige vierte den „Reden des Athanasius gegen die Arianer„ zugezählt. Welche von den drei letztgenannten Schriften unter die Pentabiblos des Photius fallen, läßt sich S. 2 heute nicht mehr bestimmen, nicht unwahrscheinlich aber mit einer andern die heutige vierte8.
Wenn auch in diesem breitangelegten dreiteiligen Werke des Athanasius, dem temperamentvollen Zeugnis eines scharfen Verstandes wie umfassender Schriftkenntnis, der einheitliche Grundgedanke: Christus wahrer Gottessohn und Gott, leicht zu erkennen ist, so vermissen wir doch in ihm den streng logischen Aufbau und die stufenweise Entwicklung der Gedanken. Ein beträchtlicher Teil der ersten Rede enthält zwar eine mehr prinzipielle Erörterung metaphysischer und logischer Fragen: Ewigkeit, Zeugung, Unveränderlichkeit des Wortes, bietet aber doch auch häufig genug nur eine Kommentierung biblischer Texte, wie sie freilich durch die Gegner und die Umstände nahegelegt war. Von den in c.53 der ersten Rede als arianische Einwände gegen die Gottheit des Sohnes angeführten vier Schriftstellen findet an Ort und Stelle noch eine ihre orthodoxe Rechtfertigung« Die zweite Rede ist die Fortsetzung der polemisch-apologetischen Exegese der andern drei Stellen, und die dritte Rede bietet eine aphoristische Aneinanderreihung der übrigen arianischen Instanzen und ihre jeweilige exegetische Widerlegung durch Athanasius.
Aus diesem Inhalt der drei Reden folgt ihre Zusammengehörigkeit und ihre Abfassung „nach einem ursprünglichen einheitlichen Plane“. Die Schlußworte von der ersten und zweiten Rede und die Einleitungen von der zweiten und dritten sprechen nicht dagegen, da sie bei Athanasius als stilistische Übergänge von einer Abfertigung der Arianer zu einer andern gelten dürfen, wie wir sie, wenn selbstverständlich nicht in dieser ausgesprochenen Form, gelegentlich auch mitten in einer Rede finden können, z. B. or. III c. Ar. c. 25/26; c. 58/59; vgl. auch or. II c. Ar. c. 18; or. III c. Ar. c. 17. 50.S. 3
Die Datierung dieser drei Reden ist eine ziemlich schwankende. Mit Montfaucon nahm man früher allgemein und nimmt man zum Teil9 jetzt noch die Jahre seines dritten Exils (356—362) als Abfassungszeit an. Andere aus neuerer Zeit verlegen sie in die Jahre 347 bis 35010 oder rücken sie noch höher hinauf ins Jahr cr. 33911.
Doch man wird an der Maurinerdatierung c. 357/58 trotz bestechender Einwände festhalten müssen. Berechtigter Anhalts- und Ausgangspunkt für diese chronologische Fixierung waren und bleiben heute noch die eigenen Notizen des Athanasius in seinem „Brief an Serapion über den Tod des Arius“ c.1, im Brief, den er seiner „Geschichte der Arianer an die Mönche“ vorausschickt cc. 1-3 — beide Schriftstücke aus dem Jahre 358 (bei Migne Patrol. Graec. XXV p. 685 sqq.) —, und in einem weiteren etwas späteren (er. 359) „Brief an Serapion„ c. 2 (epist. I ad Serap. bei Migne Patrol. Graec. XXVI p. 529 sqq.).
An den beiden ersterwähnten Orten redet Athanasius von einer dogmatischen Bestreitung der abscheulischen Häresie der Ariomaniten, die er Serapion und seinen Mönchen auf ihr vielfaches Bitten hin übersandt habe (c. 1). Man glaubte nun vielfach, diese so angezeigte Schrift mit unsern umfangreichen „drei Reden gegen die Arianer“ nicht identifizieren zu können, weil Athanasius im „Brief an die Mönche“ (cc. 1. 2) sie selbst als „kurz“ charakterisiere und zudem am Schluß des Schreibens (c. 3) die Mönche gebeten habe, die in Frage stehende Schrift nach der Einsichtnahme sofort wieder an ihn zurückzusenden, ohne eine Abschrift von ihr zu nehmen12. Doch in beiden Fällen liegt sicher nur eine bescheidene, selbstverdemütigende Redewendung vor. S. 4
In Wirklichkeit läßt der Brief gerade auf eine breit angelegte „Widerlegung„ schließen. Denn wenn Athanasius versichert (cc.1.3), er habe nach K r ä f t e n die Arianer zu widerlegen versucht, das Niederschreiben habe ihm viel Mühe gekostet, und (c.2) er sei oftmals entschlossen gewesen, sein Schreiben einzustellen und abzubrechen , so war es sicher ein umfassenderes Schreiben, das er den Mönchen gewidmet hat. Er nennt seine Leistung freilich „wenig“ (c. 2), aber nur mit Rücksicht auf die menschliche Unzulänglichkeit und Unvollkommenheit für ein genügendes Begreifen der Wahrheit und Gottes (c. 2), die auch ihm einen „vollendeten Kommentar über die Gottheit des Wortes1 nicht ermöglicht habe (c. 3). Aber er glaubte wenigstens negativ mit seiner Widerlegung der arianischen Gottlosigkeit genug geboten, den Mönchen Verteidigungswaffen gegen die Streitsüchtigen und den Gutgewillten Anhaltspunkte für einen rechten Glauben an Christus gegeben zu haben (cc. 2.3). Treffender könnten die drei antiarianischen Reden nach Umfang, Inhalt und Zweck kaum signalisiert werden.
Athanasius ersuchte zwar die Mönche, die Widerlegung ohne Abschrift ihm wieder zuzustellen, — doch mit der Begründung, „es sei sonst Gefahr da, daß das Schreiben von ihm, dem Stammelnden und Ungelehrten, auf die Nachwelt komme„ (c. 3). Daß nun aber wirklich die Mönche seiner demütigen Bitte entsprochen und ein Werk wie die „drei Reden“ ihm gleichsam zur Bestätigung seiner Unreife und Unfähigkeit zurückgeschickt hätten, ohne eine Abschrift davon genommen zu haben, klingt wenig glaubhaft. — Unser Schluß auf die Identität des im Brief angezeigten Werkes mit den or. c. Ar. I—III erhält noch durch eine weitere Bemerkung des Athanasius in der epist. I ad Serap. eine kräftige Stütze. Dort erklärt er dem Serapion ihm auf sein Drängen eine Gegenschrift gegen die Pneumatomachen fertigen zu wollen (c. 1). Solche (inferioristische) Pneumalehre — meint er weiter in c.2 —sei ja den Arianern nichts Fremdes, die mit der Leugnung des Logos auch sein Pneuma bestreiten. „Deshalb bedarf es ihnen gegenüber keiner weiteren Worte; denn S. 5 das vordem gegen sie Vorgebrachte muß genügen.“ Aus dieser Stelle erhellt, daß Athanasius. wohl nicht gar lange vor der Niederschrift dieses Briefes ein seines Erachtens erschöpfendes antiarianisches Werk mit dem Inhalt einer Apologie der Gottheit des Logos verfaßt hat, von dem Serapion jedenfalls Kenntnis hat. Die Apologie, auf die er verweisen kann, scheint ihm also „ausführlich genug“, neben dem von ihm als formell „kurz“ und „ergänzungsbedürftig" charakterisierten (ep. II ad Serap. c. 1 und ep. I ad Serap. c. 1) Briefe. Und diese sollte verloren gegangen sein? Oder sie sollte sich eventuell decken mit der „Geschichte der Arianer an die Mönche„? Letzterer Annahme wehrt eben der mutmaßliche Inhalt der angezogenen Logosapologie wie auch sicher deren Umfang. Oder nimmt sich etwa ep. I ad Serap. neben der nicht viel umfangreicheren „Geschichte der Arianer“ — selbst die von späteren Abschreibern gemachten Abstriche hinzugedacht — aus wie ein „kurzer„ Brief neben einer „erschöpfenden“ Widerlegung? — Eine willkommene Ergänzung der athanasianischen Notiz in c. 2 findet sich gleich im folgenden c. 3: Die Arianer hätten im Mißverständnis der auf die leibliche Erscheinung des Logos zu deutenden Schriftstellen gerade diese zum Vorwand für ihre Häresie genommen, und so seien sie als „Gottesfeinde und Schwätzer von der Erde überführt„ worden. Unwillkürlich denkt man an den Schluß der dritten antiarianischen Rede in c. 67: „Die göttlichen Schriften sind diesen verschlossen und nach allen Seiten wurden sie aus ihnen erwiesen als Unverständige und Gottesfeinde.“
Solche Notizen rechtfertigen den Schluß: Die von Athanasius wiederholt zitierte erschöpfende und mit Schriftbeweis geführte Widerlegung des Arianismus, die er auf Bitten der Mönche ihnen zum theologischen Arsenal und andern zum Kanon für den richtigen Glauben geschrieben hat, ist eben das dreiteilige Werk gegen die Arianer, dessen Inhalt und Zweck in der bezeichneten Richtung liegen. Mit dieser Annahme sind auch die Bittsteller in or. I c. Ar. 1 („auf eure Bitten„) gefunden.
Auch die ep. II ad Serap., die, wie allgemein zugestanden, als ein Auszug aus den „drei Reden“ gelten S. 6 kann, bleibt für unsere Frage nicht belanglos. Sie will zwar nach Athanasius mit ep.III ad Serap. die von den Mönchen zu leichterer Benützung gegen die Gegner erbetene(ep.II ad Serap. c.l) Kürzung der ep. I ad Serap. sein (ep. III ad Serap. c. 1), näherhin nur die grundlegende Vorarbeit zu ep. III ad Serap., weil Verständnis und Verteidigung des Heiligen Geistes von der rechten Kenntnis des Sohnes abhänge (ibidem).
Diese Begründung des Athanasius für die von ihm spontan gelieferte Rekapitulation der Logosapologie scheint entlegen und seine Gedanken nicht zu erschöpfen. Hat er vor der ep. I ad Serap. die „drei Reden„ den Mönchen zugesandt, dann läßt sich die etwas auffallende Antwort des Athanasius auf die Bitte der Mönche besser erklären. Er durfte sich dann sagen, daß den Mönchen ein Auszug aus dem weitläufigeren Werk noch mehr erwünscht sein mußte als ein solcher aus dem „ersten Brief an Serapion“.
Endlich legt sich noch folgender Schluß nahe: Hätte das große antiarianische Manifest vor cr. 357/58 vorgelegen, dann wäre es sicher den Mönchen nicht entgangen, und ein Bittgesuch ihrerseits im Jahr 358 um eine Neuauflage der erschöpfenden Häresiebestreitung scheint mir ebenso ausgeschlossen wie die gesetztenfalls gegebene Antwort des Athanasius mit seiner wirklichen (im „Brief an die Mönche“) unvereinbar.
Daß im theologischen Kampfstadium vom Jahre 357/58 eine solche literarische Publikation den Orthodoxen doppelt erwünscht sein mußte, liegt auf der Hand. Newman - Robertson plädieren gerade mit Rücksicht darauf für ihre Abfassungszeit 356—36013.
Gegen die Richtigkeit der so gewonnenen Datierung haben Neuere scheinbar gewichtige Bedenken geltend gemacht. — Doch wo ein Asterius (gestorben nach 341) und Eusebius von Nikomedien (gestorben 341 oder 342) mit ihren schriftlich fixierten häretischen Äußerungen gelegentlich auch in präsentischer Form zitiert sind (or. I c 32; or. II c. 40; or. III c. 60 — or. I cc. 22. 37; or. II C.24), S. 7 braucht man die beiden keineswegs unter den noch Lebenden zu suchen und daher die „drei Reden“ über ihr Todesjahr hinaufzurücken, zumal ja auch von Artus (gestorben 336) in derselben Weise gesprochen wird (or. I c. 37; or. II c. 2414)). Ebensowenig läßt die besondere Würdigung und prononzierte Kritik der Thalia des Artus and des Syntagmation des Asterius als der Stiftungsurkunden der arianischen Häresie auf ein Fehlen weiterer bedeutender arianischer Literatur und damit auf die frühe Entstehungszeit der or. c. Ar. I—III schließen15. — Die Ansetzung der Reden auf cr. 358 soll16 geradezu undenkbar sein, wenn man beachte, daß Asterius, die allbekannte Größe in c. Ar. I—III, in de synodis c. 18 (cr. 359) zitiert wird als XXX. Doch naheliegender, jedenfalls möglich ist hier die Erklärung, daß es sich a. a. O. nicht um die Einführung einer unbekannten Größe, sondern nur um eine despektierliche (XXX) Charakterisierung des Asterius handelt. Übrigens wird in de decr. Nic. Syn. cc. 8 und 20 (cr. 351) derselbe Asterius ohne das „verhängnisvolle“ XXX eingeführt, und die Distanz von 351—359 hätte jedenfalls zur Verschollenheitserklärung des Sophisten auch nicht ausgereicht. — Verblüffen könnte allerdings die Bemerkung des Athanasius in einer 357 geschriebenen Schrift, wenn es in or. I c. Ar. c. 1 heißt: „Die Häresie hat schon manche getäuscht„17. Doch wenn man auf das „schon“ (XXX)solchen Nachdruck legt, kam dann nicht die Bemerkung auch im Jahre 339 etwas verspätet? — Mag man weiterhin das Anathem der eusebianischen Synode von Philippopolis (343) gegen die, welche sagen, „der Vater habe den Sohn nicht mit Überlegung und Willen gezeugt„, als Polemik gegen die Athanasianer auffassen, so ist doch der Schluß auf eine Bezugnahme der Eusebianer auf c. Ar. III c 59 sqq. und die daraus resultierende Priorität genannter Schrift18 im Grunde genommen S. 8 nicht viel mehr als eine zwar naheliegende, aber unmaßgebliche Vermutung. Diese allenfallsige athanasianische Vorlage wäre doch wohl auch den Eusebianern zu unverfänglich und unanfechtbar vorgekommen, um durch sie zu jenem Anathem sich verleiten zu lassen. Athanasius aber konnte cr. 357, ohne jener Synodalformel ausdrücklich zu gedenken, die geläufige arianisch-eusebianische 19 Lehre, „der Sohn verdanke sein Dasein dem Willen und Belieben des Vaters“, brandmarken.
Auch die sachliche Vergleichung unserer drei Reden mit andern athanasianischen Schriften sollte zum Ziele führen, und man konstruierte u. a. ihr Abhängigkeitsverhältnis von de decr. Nic. Syn. (Migne Patrol. Graec. XXV p. 425 sqq.) heraus20. Überzeugender aber läßt sich gerade das umgekehrte Verhältnis, d. fa die Priorität letzterer Schrift wahrscheinlich machen21. Besonders die charakteristisch verschiedene Exegese von Prov. 8, 22 in or. II c. Ar. cc. 44—82 und in de decr. c.13 sq., de sent. Dion. c. 11 (Migne Patrol. Graec. XXV p. 479 sqq.), epist. encyclica c. 17 (Migne Patrol. Graec. XXV p. 221 sqq.) — alle aus den Jahren 346—356 stammend — soll für die frühere Datierung der Reden beweiskräftig sein22. In den letztern drei Schreiben begnügt sich Athanasius mit einer Erklärung der Stelle, d.h. mit der Deutung des XXX „schuf„ auf die Menschwerdung des Logos. Wenn er nun in or. II c. Ar. cc. 44—82 neben und nach dieser als der nächstliegenden und meist berechtigten Auslegung noch eine zweite und dritte im Interesse der Vollständigkeit23möglich findet, S. 9 so darf man diese „erschöpfendere“ Exegese des Schriftworts nicht als vage und noch ungeklärte diskreditieren, um sie so als eine früheren Datums deuten zu können24.
Mehr Schwierigkeit möchte unserer Datierung 357/58 bereiten die .zeitliche Nähe von ep. II ad Serap. (cr. 359) mit ihrem beliebten XXX, während in den drei Reden XXX ebenso bevorzugt ist wie XXX gemieden (nur or. I c. Ar. c. 9)25. Die Scheu mag man26 sich erklären aus der Absicht des Athanasius, dem Vorwurf der Arianer zu entgehen: Die Nicäner benützen unbiblische Termini (or. I c. Ar. c. 30). Doch seine Vorliebe für den t. XXX in ep. II ad Serap. ist kein Zufall: fünfzehnmal fließt er ihm in die Feder; ja er legt Gewicht darauf, das XXX nicht bloß als mit XXX identisch, sondern geradezu als beweisgültig für dasselbe zu erklären27. Dieses sein frisches, lebhaftes Interesse am XXX; im Jahre 359 läßt sich ganz wohl begreifen, wenn er Nachricht erhielt von einem unlängst wieder höchst aktuell gewordenen Kampfe gegen das XXX mit dem dagegen ausgespielten XXX und eusebianisch interpretierten XXX. Ein zirka zweijähriges Intervall zwischen den XXX -reichen „drei Reden„ und dem zweiten Briefe an Serapion reichte für diesen terminologischen Wechsel aus, und — die Vermutung drängt sich auf — Athanasius wollte mit diesem Brief zugleich28 einen jenen Terminus erklärenden bezw. rechtfertigenden Nachtrag zu den „drei Reden“ liefern.
Der Datierung unserer „drei Reden" auf 357/58 stehen also keine unüberwindliche Bedenken entgegen. S. 10
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Über die „vierte„ Rede s. an Ort und Stelle! ↩
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Ad monachos Aegypti c. 4. ↩
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Dial. II opp. IV p. 186. ↩
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Von Montfaucon (Migne P. G. XXVI p. 9) mitgeteilte Randnotiz des Cod. Seguerianus. ↩
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Bibl. Cod. 140. ↩
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Dial. II opp. IV p. 138. ↩
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Bei A. Stülcken, Athanasiana Leipzig 1899 p. 53. ↩
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Jedenfalls lagen schon dem Autor der ,.Doctrina Patrum“ (um 700. Fr. Diekamp, Münster 1907 p. LXXIX sq.> Abschnitte aus or. c. Ar. III (cc. 29 ff.) und or. IV (cc. 30 ff.) zu einem XXX vereint vor (Diekamp l. c. p. 28. 29. 140). ↩
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So Fr. Laudiert, Das Leben des hl. Athanasius des Großen. Köln 1911, S. 79 mit Anm. 190, und O. Bardenhewer, Gesch. der altchristl. Literatur. Freiburg 1912, Bd. III S. 55. ↩
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F. Cavallera, St. Athanase. Paris 1908 p. XI. ↩
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Fr. Loofs in der Realencyklopädie für prot. Theologie und Kirche II3 S. 200, und A. Stülcken a. a. 0. S. 45 ff. ↩
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So schon Montfaucon in seiner Admonitio zu den genannten Schriften (bei Migne P. G. XXV p. 679/80 n. III). ↩
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In Select Library of Nicene and Post-Nicene Fathers of the Christian Church II ser. Vol. IV Athanasius p. 303. ↩
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Gegen Loofs-Stülcken a. a. 0. S. 200 bzw. 46 f. Vgl. 0. Bardenhewer a. a. 0. S. 55 A. 4. ↩
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Gegen Loofs-Stülcken a. a. 0. ↩
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Stülcken ebd. ↩
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Stülcken a. a. O. S. 47. ↩
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Stülcken a. a. O. S. 47. ↩
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Arius (ap. Theod. hist. eccl. I. 4): XXX cfr. Athan. de synodis c. 16; u. Eusebius (Dem. evang. IV. 3); XXX. ↩
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Stülcken a. a. 0. S. 48 f. ↩
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Bei K. Hoß, Studien über das Schrifttum u. die Theologie des Athanasius. Freiburg 1899, S. 48 ff. Auch Newman-Robertson finden in de decretis c. 30 die Vorlage für or. I c. Ar c. 33 f.(a. a. 0. S. 226 Anm. 5. 10). ↩
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Stülcken a. a. 0. S. 48 f. ↩
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cfr. or. II c. Ar. c. 77: „Das (Gesagte) reicht aus zum Erweis, daß ... der Sinn der Stelle richtig ist. Da aber die Stelle bei der Untersuchung in allweg einen unverfänglichen Sinn gibt, so ist dieser auch anzugeben." ↩
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Gegen Stülcken ebd. ↩
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Stülcken a. a. 0. S. 48. ↩
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Hoß a. a. 0. S. 50. ↩
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XXX(c. 3). Ähnlich in cc. 5 u. 6. ↩
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S. o. S. 6. ↩