101. Frage.
Ob Derjenige, dem die Verwaltung der dem Herrn geweihten Güter anvertraut ist, nothwendig den Ausspruch erfüllen müsse: „Gib Jedem, der dich bittet, und wende dich nicht weg von Dem, der von dir borgen will!“1
Antwort. Jenes: „Gib Jedem, der dich bittet, und wende dich nicht weg von Dem, welcher von dir borgen will,“ ist, wie die folgenden Worte zeigen, eine Art Versuchung und für die Gottlosen bestimmt, darf also nicht überhaupt, sondern nur unter Umständen beobachtet werden. Denn das Hauptgebot des Herrn ist: „Verkauf, was du hast, und gib es den Armen;“2 und wiederum: „Verkaufet, was ihr habet, und gebet Almosen!“3 Wenn nun das für die Einen S. 242 Bestimmte nicht ohne Gefahr auf Andere übertragen werden kann, da der Herr sagt: „Ich bin nur gesandt zu den verlorenen Schafen des Hauses Israel;“ und: „Es ist nicht recht, den Kindern das Brod zu nehmen und den Hunden vorzuwerfen;“4 warum soll man nicht von sich selbst urtheilen, was recht ist?