102. Frage.
[Forts. v. S. 242 ] Ob man Den, der aus irgend einem Grunde aus der Brüderschaft austreten will, durch Ermahnen zurückhalten soll oder nicht; wann und unter welchen Bedingungen.
Antwort. Da der Herr sagt: „Wer zu mir kommt, Den werde ich nicht hinausstoßen;“1 und wiederum: „Die Gesunden bedürfen des Arztes nicht, sondern die Kranken;“2 und an einer andern Stelle: „Wer von euch, der hundert Schafe hat, verläßt, wenn eines aus ihnen sich verirrt hat, nicht die neunundneunzig und geht hin und sucht das verirrte Schaf, bis er es findet?“3 so muß man den Kranken auf jede Weise zu heilen suchen und so zu sagen das verrenkte Glied wieder einrichten. Verharrt er aber in der Bosheit, wie diese immer sein mag, so ist er als ein Bruder zu entlassen. Denn es steht geschrieben: „Jede Pflanzung, welche mein himmlischer Vater nicht gepflanzt hat, wird ausgerottet werden. Lasset sie, sie sind blind.“4