110. Frage.
[Forts. v. S. 245 ] Ob, wenn eine Schwester dem Ältesten beichtet, auch die Älteste zugegen sein müsse.
Antwort. Mit mehr Anstand und Vorsicht wird in Gegenwart der Ältesten dem Ältesten das Bekenntniß abgelegt werden, der die Art der Buße und Besserung weislich zu bestimmen im Stande ist.