120. Frage.
S. 251 Ob man ohne Erlaubniß des Vorstehers ausgehen dürfe.
Antwort. Da der Herr sagt: „Ich bin nicht von mir selbst gekommen, sondern Jener hat mich gesandt,“1 um wie viel weniger darf Jeder von uns sich selbst Etwas herausnehmen! Denn wer sich selbst Etwas herausnimmt, der leidet offenbar an der Krankheit des Stolzes und verfällt dem Gerichte des Herrn, der da sagt: „Was vor den Menschen hoch ist, Das ist ein Gräuel vor Gott.“2 Und mit einem Worte, sich selbst Etwas herausnehmen, ist sündhaft.