173. Frage.
[Forts. v. S. 278 ] Ob es gestattet ist, während des häuslichen Psalmgesanges Gespräche zu führen?
Antwort. Nein. Mit Ausnahme Derjenigen, welchen die Aufsicht und Obsorge für die Ordnung und die Vertheilung der Arbeiten anvertraut ist, und nur in der dringendsten Noth, aber auch dann mit Umsicht und mit Rücksicht auf den Ort, die Ordnung, den Ernst und Vermeidung von Ärgerniß, müssen alle Übrigen nothwendig schweigen. Denn wenn selbst in der Sprechzeit und sogar unter Denen, welchen das Lehramt anvertraut ist, dem Ersten zu schweigen befohlen wird, wenn einem Anderen eine Offenbarung zu Theil wird,1 um wie viel mehr ist zur Zeit des Psalmgesanges den Untergeordneten zu schweigen nothwendig!
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I. Kor. 14, 30. ↩