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Werke Basilius von Cäsarea (330-379) Asceticon II (magnum) / Regulae brevius tractatae 313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)
Die dreihundertzehn kurzgefaßten Regeln in Form von Frage und Antwort.

187. Frage.

S. 287 Ob Jeder von seinen leiblichen Verwandten Etwas bekommen müsse?

Antwort. Die Verwandten müssen freilich an Die, welche sich dem Herrn nahen, das Diesen zufallende Vermögen abgeben und ihnen Nichts vorenthalten, damit sie nicht der Strafe des Kirchenraubes verfallen. Indessen wird der Verbrauch desselben unter den Augen Derjenigen, denen es zu gehören schien, sowohl für Diese selbst oft eine Veranlassung zum Stolze, als auch für die Armen, welche dasselbe Leben gewählt haben, eine Ursache zur Traurigkeit. Daher tritt dann Jenes ein, weßwegen die Korinther von dem Apostel gestraft werden, indem er sagt: „Ihr beschämet Die, welche Nichts haben.“1 Daher soll Derjenige, dem die Sorge für die Kirchen im Orte anvertraut ist, wenn er treu ist und klug zu wirthschaften versteht, damit verfahren im Andenken an Die in der Apostelgeschichte, welche es brachten und zu den Füßen der Apostel legten. Wenn es aber nicht Sache Aller ist, darüber zu verfügen, sondern nur Derjenigen, die nach bestandener Prüfung dazu bestimmt sind, so wird dieser auch das Gegebene nach Gutdünken verwalten.


  1. I. Kor. 11, 22. ↩

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Übersetzungen dieses Werks
313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)

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