189. Frage.
[Forts. v. S. 288 ] Ob man ihnen Gehör geben dürfe, wenn sie uns zureden, um uns zu den Ihrigen zurückzuführen.
Antwort. Geschieht es zur Erbauung des Glaubens, so mag Der, welcher so austreten kann, nach vorheriger Prüfung entlassen werden; geschieht es aber aus menschlichen Rücksichten, so höre er den Herrn, welcher Dem, der zu ihm sagte: „Laß mich hingehen und von Denen, die in meinem Hause sind, Abschied nehmen!“ antwortete: „Niemand, der seine Hand an den Pflug legt und hinter sich sieht, ist tauglich zum Reiche Gottes.“1 Wenn aber über Den, der bloß Abschied nehmen wollte, ein solches Gericht erging, was muß man dann von Jenem sagen?
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Luk. 9, 61. 62. ↩