219. Frage.
[Forts. v. S. 302 ] Empfangen wir von Jemand eine Wohlthat, wie können wir dann sowohl dem Herrn den schuldigen Dank rein und voll, als auch den, welchen wir dem Wohlthäter schulden, nach Gebühr abstatten, ohne Etwas fehlen zu lassen oder das Maß zu überschreiten?
Antwort. Wenn wir einerseits überzeugt sind, daß Gott der Urheber und Vollbringer alles Guten ist, und anderseits den Wohlthäter als einen Diener der Wohlthätigkeit Gottes anerkennen.