1.
Da erwiderte ich: „Ich selbst gestehe nun, daß dem so sei, nämlich daß das Erscheinende und S. 259 Nicht-Erscheinende nicht das gleiche seien; doch vermag ich in dieser Darlegung noch nicht das Gewünschte zu sehen. Denn es ist mir noch nicht klar, wofür man jenes Nicht-Erscheinende halten soll, nur daß es nichts Materielles ist, habe ich durch die bisherige Untersuchung erfahren, keineswegs aber, was man (positiv) von ihm zu halten habe. Aber gerade dies möchte ich wissen, was es ist, nicht bloß, was es nicht ist!“ ― Darauf erklärte sie: „Vieles lernen wir auch durch eine solche Definition, bei der wir vom Wesen des betreffenden Gegenstandes nur angeben, das oder jenes sei es nicht. Denn nennen wir jemand untadelig, so erklären wir ihn als gut; und nannten wir jemand unmännlich, so haben wir ihn als feig gekennzeichnet. Es ließen sich noch viele ähnliche Bestimmungen anführen, bei denen wir durch die Negation des Schlechten auf das Vorhandensein einer guten Eigenschaft hinweisen, oder umgekehrt durch die Negation des Guten etwas als schlecht hinstellen. Daher wird auch bei unserer gegenwärtigen Untersuchung jemand nicht leicht die richtige Erkenntnis des Gegenstandes, der in Frage steht, verfehlen.
Zur Untersuchung steht aber die Frage, was wir als das eigentliche Wesen des Geistes bezeichnen. Wer nun die Existenz unseres zur Erörterung stehenden Gegenstandes wegen seiner Tätigkeit, die sich uns kundgibt, nicht bezweifelt, aber auch noch sein Wesen erkennen möchte, dürfte diese Kenntnis schon gewinnen, wenn er weiß, was es nicht ist, nämlich nicht etwas, was schon die Sinneswahrnehmung erfaßt, also nicht Farbe, nicht Gestalt, nicht Härte, nicht Schwere, nicht Größe, nicht die dreifache Ausdehnung, nicht die örtliche Lage, nicht überhaupt etwas von dem, was man an der Materie beobachtet, d. h. wenn es außerdem noch etwas anderes gibt.“