2. Überlieferung
Der griechische Text der KG des Eusebius ist in folgenden Handschriften überliefert:
A Paris, Bibliothèque Nationale 1430 (11. Jahrh.) T Florenz, Laurentiana 70, 7 (10./11. Jahrh.) E Florenz, Laurentiana 70, 20 (10. Jahrh.) R. Moskau, Bibliothek des H. Synod 50 (12. Jahrh.) B Paris, Bibliothèque Nationale 1431 (11./12. Jahrh.) D Paris, Bibliothèque Nationale 1433 (11./12. Jahrh.) M Venedig, Marciana 338 (12./13. Jahrh.)
Die Handschriften weichen zum Teil ziemlich stark voneinander ab. Es wäre jedoch falsch, in diesen handschriftlichen Varianten, wie es ehedem geschah, nichts als Fehler von Redaktoren und Abschreibern zu sehen. Es ist das große Verdienst von E. Schwartz, nachgewiesen zu haben, daß die verschiedenen Handschriften bzw. Handschriftengruppen diejenigen Textformulierungen wiedergeben, welche Eusebius selbst in den verschiedenen Epochen seiner Schriftstellerei geboten hatte. Die Varianten sind also vielfach geradezu Dokumente für die verschiedenen Ausgaben, in welchen die KG erschienen war. Laqueur hat auf dieser von Schwartz gewonnenen Erkenntnis noch weiter gebaut und damit einen noch klareren Einblick in das Werden des Textes ermöglicht.
Für die Textbestimmung kommt auch in Betracht die lateinische Übersetzung Rufins von Aquileja aus dem Jahre 403 sowie eine in lückenhaften Handschriften S. 13 vorliegende, aber treue und gewandte syrische Übersetzung, aus welcher eine mit sklavischer Wörtlichkeit hergestellte armenische Übersetzung geflossen ist. Diese Übersetzungen bieten allerdings nur selten etwas, was in den Handschriften verloren war. Ihre Bedeutung liegt nicht in den Lesearten, die sie hinzubringen, sondern in denen, die sie bestätigen und dadurch hoch über das Alter der sie vertretenden Handschriften hinaufdatieren. Die Übersetzung Rufins, durch welche das lateinische Abendland die KG des Eusebius kennenlernte, ist durch manche Mißverständnisse verunstaltet; ihr besonderer Wert liegt darin, daß sie die Erzählung des Eusebius um 70 Jahre, d. i. bis zum Tode Theodosius des Gr., 395, weiterführte. 1
Schwartz a. a. O. S. XVII-CXLVII. ↩
