44. Konstantin zieht die christlichen Beamten vor; allenfallsigen heidnischen wird verboten Opfer darzubringen.
Danach ging der Kaiser daran, seine Aufgaben wirksam in Angriff zu nehmen. Erst sandte er in die in Statthalterschaften geteilten Provinzen Statthalter, von denen die meisten den Glauben an den Erlöser angenommen hatten, während es denen, die noch dem Heidentum ergeben schienen, verboten wurde, Opfer darzubringen. Dasselbe Gesetz galt auch für die über den Statthaltern stehenden Würdenträger, für die höchsten Beamten sowie für die, welche die Macht eines Provinzstatthalters erhalten hatten. Waren sie nämlich S. 76Christen, so gestattete ihnen das Gesetz, sich dieses Namens zu rühmen; waren sie hingegen anders gesinnt, so verbot es ihnen, den Götzen zu opfern.