65. Wegnahme der Versammlungsorte der Häretiker.
S. 142„Da also dieses Unheil, das eure Verderbtheit verursacht, unmöglich länger ertragen werden kann, so schreiben wir durch dieses Gesetz vor, daß keiner von euch es fortan mehr wage, Zusammenkünfte zu veranstalten. Darum haben wir auch den Befehl gegeben, eure Häuser, in denen ihr diese Zusammenkünfte haltet, wegzunehmen, und so weit geht unsere Sorge, daß nicht nur nicht öffentlich, sondern nicht einmal in einem Privathaus oder an Privatorten Versammlungen von euch abergläubischen Toren abgehalten werden dürfen. Übrigens, was das Bessere ist, kommet ihr alle, denen an der wahren und reinen Gottesverehrung gelegen ist, in die katholische Kirche und schließet euch an ihre Heiligkeit an, durch die ihr auch zur Wahrheit gelangen könnet. Gänzlich aber sollen verbannt sein aus den glücklichen Zeiten unserer Regierung die Täuschungen eurer verkehrten Lehre, ich meine die fluchwürdige und verderbliche Zwietracht der Häretiker und Schismatiker; denn angemessen ist es dem Glücke, das wir durch Gottes Gnade genießen, daß alle, die in gutem Glauben leben, aus aller ungeordneten Verirrung auf den rechten Weg, aus der Finsternis zum Licht, aus dem Irrwahn zur Wahrheit, aus dem Tode zum Heile geführt werden. Damit aber die Kraft dieser Heilung auch nötige, so haben wir, wie schon gesagt, den Befehl gegeben, alle Versammlungen eures Aberglaubens, ich meine die Bethäuser aller Häretiker, wenn anders man sie Bethäuser nennen darf, unweigerlich wegzunehmen und ohne allen Verzug der katholischen Kirche zu übergeben, die übrigen Örtlichkeiten aber dem Fiskus zuzusprechen und euch fürderhin durchaus keine Möglichkeit zu Versammlungen zu belassen, damit von dem heutigen Tage ab an keinem Orte mehr, weder an einem öffentlichen noch an einem privaten, eure gesetzwidrigen Versammlungen zusammenzutreten wagen. Zu veröffentlichen!“
