4. Konstantin gewährt aus seinem eigenen Schatze denen Gaben, die in einem Geldprozeß unterlegen sind.
Hatte der Kaiser wieder bei andern Recht gesprochen, so schenkte er, damit nicht der beim Prozeß unterlegene Teil weniger freudig entlassen werde als der Sieger, aus seinen eigenen Mitteln den Besiegten bald Geld, bald Grundbesitz, um zu erreichen, daß der Unterlegene in gleicher Weise sich freue wie der Sieger, da er ja gewürdigt worden sei, den Kaiser zu schauen; denn nicht dürfte es sein, daß anders von einem so großen Kaiser scheide, wer sich ihm niedergeschlagen und traurig genant habe. So verließen also beide freudestrahlend und mit heiteren Mienen das Gericht und Staunen erfaßte alle über die Hochherzigkeit des Kaisers.