30. Das Gesetz befreit von der Verbannung, von der Überweisung an Staatsbehörden und der Gütereinziehung.
S. 69„Alle also, die, harten richterlichen Entscheidungen verfallen, zu welcher Zeit sie auch gelebt haben, die Heimat mit der Fremde vertauschen mußten, weil sie ihren Glauben an Gott, dem sie sich von ganzem Herzen hingegeben hatten, nicht aufgeben wollten; alle ferner, die in die Liste der den Staatsbehörden überwiesenen Sklaven aufgenommen worden sind, zu deren Zahl sie früher nicht gehört hatten, die sollen dem Boden ihrer Väter und der gewohnten Muße zurückgegeben, Gott, dem Befreier aller, ihren Dank darbringen.
„So aber welche ihrer Habe beraubt und von dem Verluste ihres ganzen Vermögens betroffen bisher in Trübsal ihr Leben hingebracht haben, sollen diese in ihre ursprünglichen Wohnungen, in ihre Familien und zu ihrem Vermögen wieder zurückkehren und freudig die Wohltaten des Höchsten genießen.