31. In gleicher Weise befreit das Gesetz die auf die Inseln Verbannten.
„Geradeso verordnen wir, daß allen, die noch gegen ihren Willen auf Inseln zurückgehalten werden, diese unsere Fürsorge zugute komme; bisher von unwirtlichen Bergen und ringsum vom Meere eingeschlossen, sollen sie nun aus der trübseligen und menschenleeren Einöde befreit, sich ihren Lieben wiedergeben und so deren sehnlichen Wunsch erfüllen. Und diejenigen, welche lange Zeit kümmerlich ihr Leben in abscheulichem Schmutz gefristet haben, sollen die Heimkehr freudig wie einen Glücksfund begrüßen und fortan frei sein von allen Sorgen, auf daß sie ohne Furcht unter uns leben können. Denn daß man mit Furcht lebe, wenn wir regieren, die wir Diener Gottes zu sein uns rühmen und vertrauen, das auch nur hören zu müssen, wäre doch ganz widersinnig, geschweige denn es gar auch zu glauben; sind wir ja doch dazu geboren, auch die Fehler anderer wieder gut zu machen.