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Werke Johannes Chrysostomus (344-407) De virginitate Vom jungfräulichen Stande (BKV)

23. Warum diejenigen, welche Gleiches verschulden, nicht gleiche Strafe erdulden.

Vielleicht aber sagt Jemand von euch: Hat denn Niemand in jenen Zeiten heilige Männer beschimpft? Viele, und an vielen Orten der Erde. Warum aber, sagt man, haben sie nicht dieselbe Strafe empfangen ? Allerdings haben sie solche empfangen, und ich kenne Viele von ihnen. Falls aber Einige derselben entrannen, so werden sie ihr doch nicht für immer entrinnen. Denn nach dem heiligen Paulus „sind S. 188 einiger Menschen Sünden bekannt und gehen voran zum Gerichte; bei Andern folgen sie aber auch nach;“1 und wie die Gesetzgeber die Strafen für die Missethäter schriftlich hinterlassen haben, so straft auch unser Herr Jesus Christus den einen und andern Sünder, und verkündet, indem er deren Strafen gleichsam auf einer ehernen Tafel und schriftlich vor Augen stellt, durch das, was diesen widerfahren ist. Allen, daß sie, auch wenn sie für dieselben Sünden jetzt noch nicht die nämlichen Strafen erdulden, in der zukünftigen Welt eine härtere Strafe zu gewärtigen haben.


  1. I. Tim. 5, 24. ↩

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Vom jungfräulichen Stande (BKV)
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