KAPITEL III.
Ein trefflicher Vorsteher muß also nach beiden Richtungen hin sich tüchtig erweisen, damit nicht die eine Eigenschaft durch das Fehlen der anderen wirkungslos werde. Wenn er nämlich öffentlich auftritt, um etwas vorzubringen, was an sich die leichtfertig Dahinlebenden zu erschüttern vermag, dabei aber in seiner Rede stockt und anstößt und über diese Schwäche erröten muß, so ist augenblicklich auch der Erfolg dahin aus dem, was er gerade vorgetragen hat. Denn die Getadelten, die sich über seine Worte ärgern und sich ihm gegenüber nicht anders zu wehren wissen, spotten nun über ihn wegen seiner Ungeschicklichkeit und glauben, dadurch ihre eigene Schande zu verdecken. Darum muß er wie ein gewandter Wagenlenker in beiden Leistungen es bis zur Vollkommenheit bringen, damit er je nach Bedürfnis nach beiden Seiten hin sich zu betätigen vermag. Denn erst wenn er selbst niemanden Anlaß zum Tadel gibt, wird er auch, sowie es ihm beliebt, sich das Recht dazu nehmen können, allen seinen Untergebenen Strafe aufzuerlegen oder zu erlassen. Vorher ist das nicht leicht durchzuführen. Sein verständiger Sinn darf sich deshalb nicht mit der Verachtung der Lobeserhebungen be- S. 212 gnügen, sondern er muß sich selbst — in der Beredsamkeit — noch weiter vervollkommnen, damit nicht immer wieder sein Erfolg1 ein unvollkommener sei.
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Statt „τὸ κέρδος“ lesen manche Ausgaben „τὸ ἔργον“. ↩