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Werke Dionysius Areopagita, ps. (520) De caelesti hierarchia

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Himmlische Hierarchie (BKV)

§ 3.

Auch jeder Engel und Menschengeist besitzt eine dreifach abgestufte Ordnung von Kräften, welche dem hierarchischen Doppelgesetz des Nieder- und Aufstiegs unterworfen sind, um der Reinigung, Erleuchtung und Vollendung teilhaftig zu werden. Denn alles, ausgenommen Gott, bedarf der Vervollkommnung.

Auch das dürfte ich wohl schicklich hinzufügen 1, daß selbst jeder einzelne himmlische und menschliche Geist für sich erste, mitt- S. 59 lere und letzte Ordnungen und Kräfte eigentümlich besitzt, welche analog den geschilderten Erhebungen wie sie den Einstrahlungen der einzelnen Hierarchien entsprechen, offenbar werden. Gemäß diesen Ordnungen und Kräften erlangt jeder einzelne Geist in dem ihm zustehenden und erreichbaren Maße Anteil an der überheiligsten Reinheit, dem übervollen Lichte, der absoluten Vollendung. Denn nichts ist in sich selbst vollendet oder überhaupt der Vollendung unbedürftig, außer das wahrhaft in sich selbst Vollendete und absolut Vollkommene? 2.


  1. Diese „Hinzufügung“ kommt allerdings nur auf Rechnung des Verfassers und seiner neuplatonischen Quelle Proklus, nicht eines kirchlichen Schriftstellers. Proklus folgt hinwieder (Inst. theol. 201) dem Plotin (Ennead. 1, 8, 14): „Die Seele hat erste, mittlere und letzte Kräfte.“ ↩

  2. Mit dem gleichen Gedanken begründet „Heraclides, Bischof von Kappadozien“ (?) seine genau dem D. entsprechende Theorie von der Einstrahlung des göttlichen Lichtes, soferne es sukzessive durch die Stufenordnungen der Engel hinabsteigt. „Nur allein der Gott des Weltalls ist keiner Belehrung bedürftig u. s. w.“ Der Anschluß an D. ist so auffallend, dass man versucht sein möchte, das betreffende der Historia Lausiaca vorausgeschickte Schriftstück, dem die erwähnte Stelle entnommen ist, einem späteren Autor zuzuweisen (M. s. gr. 34, 1002). Aber auch Clemens v. Al. hat ganz gleiche Wendungen über die göttliche Weisheit strom. 1, 20 (M. 8, 817 A). ↩

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Himmlische Hierarchie (Edith Stein)

§ 4.

Es ist auch vielleicht angebracht, noch hinzuzufügen, daß jeder Geist in sich getrennt seine eigentümlichen ersten, mittleren und letzten Ordnungen und Fähigkeiten hat, die auf dieselbe Weise wie die höheren eigentümlichen Führungen der einzelnen hierarchischen Erleuchtungen licht werden; dadurch gewinnt ein jeder Geist nach seiner Fassungskraft Anteil an der strahlendsten Reinigung, dem reichlichsten Licht, der absoluten Vollkommenheit.

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