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Werke Dionysius Areopagita, ps. (520) De caelesti hierarchia

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Himmlische Hierarchie (BKV)

§ 2.

1) Durch die erwähnte gemeinsame Benennung entsteht keine Verwirrung in den Engelordnungen. Denn weil in allen göttlichen Geistern die Dreiheit von Wesen, Macht und Wirksamkeit vorhanden ist, so dürfen wir sie umschreibend auch himmlische Wesen oder himmlische Mächte nennen. 2) Es haben die höheren Stände alles, was in den niedern ist, aber nicht umgekehrt; nur teilweise nehmen die tiefern Ordnungen an dem Lichte teil, das ihnen durch die höhern vermittelt wird.

Wir behaupten, daß wir dadurch keinerlei Verwirrung in den Eigenschaften jeglicher Ordnung stiften, daß wir bei allen gemeinschaftlich die Benennung „himmlische Mächte“ verwenden. Weil vielmehr bei allen göttlichen Geistern nach dem ihnen zukommenden überweltlichen Charakter Wesenheit, Macht und Wirksamkeit unterschieden sind, so muß man dafür halten, daß wir, so oft wir alle oder einige S. 61 von ihnen ohne Unterschied „himmlische Wesen“ oder „himmlische Mächte“ nennen, diejenigen, von welchen die Rede ist, in umschreibender Form nach der den einzelnen eigenen Wesenheit oder Macht benennen. Denn das soll man durchaus nicht meinen, daß wir die höhere Eigenart der von uns bereits genugsam geschiedenen heiligen Mächte auch den untergeordneten Chören im vollen Umfange zusprechen wollten, um dadurch die unvermischbare Stufenreihe der Engelordnungen umzustoßen. Denn gemäß dem von uns schon oft und richtig gelieferten Nachweis haben die höherstehenden Ordnungen auch die Eigenschaften der tieferstehenden auf eine überschwengliche Weise, die letzten Ordnungen dagegen besitzen nicht die überlegene Gesamtfülle der vornehmeren, da die zuerst aufleuchtenden Einstrahlungen durch die ersten Chöre ihnen nur teilweise in entsprechendem Verhältnis vermittelt werden.

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Himmlische Hierarchie (Edith Stein)

§ 2.

Wir bestreiten jedoch, daß wir mit dem Gebrauch des gemeinsamen Namens »himmlische Kräfte« Verwirrung in die Eigenschaften einer jeden Ordnung bringen; sondern weil alle himmlischen Geister auf ihre Weise dreigeteilt sind, nämlich in Wesen, Kraft und Wirken, so nennen wir alle oder auch einige von ihnen unterschiedslos himmlische Wesen oder himmlische Kräfte, und dabei muß man denken, daß wir die, von denen die Rede ist, aufgrund des Wesens oder der Kraft, die einem jeden innewohnt, umschreiben. Denn es wäre nicht recht, wenn wir jene hervorragende Eigentümlichkeit der himmlischen Kräfte, die wir schon gebührend erörtert haben, allgemein den niederen Naturen zuschreiben würden; denn dann würde die klare Ordnung der englischen Chöre gestört. Nach dem schon öfter angegebenen Grunde enthalten ja die höheren Chöre reichlich die heiligen Eigenschaften der niederen, die letzten aber entbehren jener überragenden allgemeinen Auszeichnungen der früheren, da die ursprünglichen Erleuchtungen der Fassungskraft einer jeden entsprechend teilweise ihnen zufließen.

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