§ 9.
Danach setzt der Bischof den Leib des Verstorbenen zusammen mit den andern heiligen Leibern seines Standes in einem ehrenvollen Hause bei. Denn wenn der Verstorbene mit Leib und Seele zugleich ein heiliges Leben geführt hat, so wird auch der Leib zugleich mit der heiligen Seele Ehre und Preis erlangen, weil er in heiligem Schweiß mit ihr zusammen gekämpft hat. Darum spendet die göttliche Gerechtigkeit der Seele und dem Leib entsprechende Belohnungen als Gefährten und Genossen eines göttlichen oder eines entgegengesetzten Lebens. Darum spendet auch die göttliche Gesetzgebung über das Heilige beiden Anteil am Göttlichen; der Seele in reinster Schau und Erkenntnis des Vollkommenen; dem Leib die heilige Salbe wie in einem Abbild und die heiligsten Sinnbilder göttlicher Gemeinschaft; so heiligt sie den ganzen Menschen und wirkt sein volles Heil und verkündet durch allgemeine Weihungen, daß seine Auferstehung vollkommen sein wird.