§ 3.
Die Handauflegung des Bischofs bezeichnet den hierarchischen Schutz, womit er sie, wie heilige Söhne, mit väterlicher Liebe behütet, ihnen die Verfassung und Kraft des heiligen Standes mitteilt und feindliche Mächte weit von ihnen wegtreibt; zugleich lehrt sie, daß die so Geweihten alle heiligen Amtsleistungen ihres Standes auf sich nehmen, und das wie unter Gottes Leitung, den sie als Führer haben bei allem, was zu ihrem Wirken gehört.