§ 4.
Das Kreuzzeichen bedeutet zugleich das Unterbinden aller fleischlichen Begierden und die Nachahmung des göttlichen Lebens mit ständigem Aufblick zum mannhaften und ganz göttlichen Leben Jesu bis zum Kreuz und Tod, das Er in höchster, göttlicher Sündenreinheit verbracht hat – Er, der die fromm Lebenden als Ihm Gleichförmige durch die Form des Kreuzes zum Abbild Seiner Sündenreinheit bezeichnet.