4. Sie erschwert und stört die Ausübung mancher christlichen Pflichten.
Indessen mag sie zusehen, wie sie ihrem Manne ihre Pflichten leistet! Dem Herrn kann sie sicher nicht genügen, so wie es die Kirchenzucht verlangt. Denn sie hat an ihrer Seite einen Knecht des Teufels, der als Geschäftsführer seines Herrn den Bestrebungen und Leistungen der Gläubigen hinderlich ist, so zwar, dass, wenn ein Stationsfasten zu halten ist, der Mann am frühen Morgen ein Bad bestellt, wenn ein Fasttag zu beobachten wäre, der Mann für denselben Tag ein Gastmahl anrichtet, und wenn man ausgehen sollte, dann gerade die dringendsten häuslichen Geschäfte in den Weg kommen. Denn wer möchte seiner Gattin erlauben, Straßenweise in den fremden und gerade in den ärmsten Hütten vorzusprechen, um die Brüder zu besuchen? Wer wird es gern sehen, dass sie, wenn es erforderlich ist, sich zu nächtlichen Zusammenkünften von seiner Seite S. 79wegbegebe? Wer wird zur Zeit der Osterfeierlichkeiten ruhig dulden, dass sie die ganze Nacht wegbleibe? Wer wird sie zu dem bekannten Mahle des Herrn, welches sie so in Verruf bringen1, ohne seinen eigenen Argwohn gehen lassen? Wer wird sie in die Kerker schleichen lassen, um die Ketten eines Märtyrers zu küssen? oder gar erst sich irgend einem Mitbruder zum Friedenskuss zu nahen? oder Waschwasser für die Füße der Heiligen zu bringen? von den Speisen und Getränken etwas zu nehmen und zu verlangen, ja daran auch nur zu denken? Wenn ein Mitbruder aus der Fremde ankommt, welche Bewirtung wird er in einem solchen fremden Hause finden, wenn ihm, dem man die ganze Vorratskammer anbieten müsste, sogar die Brotschränke verschlossen sind!
Als Thesteische Mahlzeiten. ↩
