1. Der Verfasser beabsichtigt, seiner Witwe als geistiges Testament die Aufforderung zu hinterlassen, nach seinem Tode nicht wieder zu heiraten. 1
S. 61 Ich habe es, meine teuerste Mitdienerin im Herrn, schon jetzt für angemessen erachtet, festzusetzen, wie Du Dich nach meinem Hintritt aus dieser Zeitlichkeit, für den Fall, dass ich eher abgerufen würde, einrichten sollst, und Deiner Gewissenhaftigkeit anzuempfehlen, dass Du diese Festsetzung beobachtest. Haben wir doch schon mit den zeitlichen Dingen so viel zu tun und wollen wir, dass für jedes von uns beiden gesorgt sei. Wenn wir für solche Angelegenheiten Urkunden errichten, warum sollten wir nicht noch viel mehr in Betreff der göttlichen und himmlischen Dinge für die nach uns kommende Zeit Vorsorge treffen und sozusagen zum voraus ein Legat bestimmen? Ich meine eine Ermahnung und einen Fingerzeig in Betreff dessen, was zu den unsterblichen Gütern und zur himmlischen Erbschaft gerechnet wird. Dass Du die ganze Erbschaft antreten könntest, diesen Fideikommiss meiner Ermahnung, das gebe Gott, dem Ehre, Ruhm, Herrlichkeit, Würde und Macht sei jetzt und in der Ewigkeit der Ewigkeiten!
Ich schreibe Dir also vor, nach meinem Hinscheiden mit aller Enthaltsamkeit, deren Du fähig bist, jeder S. 62ehelichen Verbindung zu entsagen. Mir wirst Du dadurch nichts geben, als nur, dass Du Dir nützest. Übrigens wird den Christen, die aus der Zeitlichkeit geschieden sind, keine Wiederherstellung ihrer Ehen für den Tag der Auferstehung verheißen; denn sie sind zu engelhafter Natur und Heiligkeit umgewandelt. Mithin gibt es dann keine Bekümmernis mehr, welche aus der Eifersucht von Fleisch und Blut ihren Ursprung hätte. Selbst jenes Weib, welches, wie angenommen wurde, nacheinander sieben Brüder geheiratet haben soll, wird am Tage der Auferstehung von keinem ihrer vielen Ehemänner gekränkt werden und niemand wird ihr auflauern, um sie zu beschämen2. Die Sadduzäer mit ihrem Casus mussten vor der Entscheidung des Herrn das Feld räumen3.
Glaube also nicht, dass ich in Vorausahnung einer empfindlichen Beschimpfung, nur um mir die Integrität Deines Leibes zu sichern, Dir schon aus diesem Grunde den Vorschlag mache, Witwe zu bleiben! Wir werden in jener Zeit von den weniger ehrbaren Freuden nichts wieder aufnehmen. So wertlose und schnöde Dinge verheißt Gott den Seinen nicht. Jedoch es steht Dir frei, zu untersuchen, ob mein Rat Dir und jedem Gott angehörigen Weibe von Nutzen ist.
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Der zweite Band des Wiener Corpus scr. eccl., der diese Schrift enthalten soll, ist noch nicht erschienen. ↩
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Bei der unheilbaren Verwirrung, die an dieser Stelle in den Texten herrscht, gibt nur die Beziehung auf die bekannte Frage der Sadduzäer, Matth. 22,28, einen etwas sicheren Anhaltspunkt für Ermittlung des Sinnes. Ich übersetze, als wenn dastände: Proinde sollicitudo nulla, quae de carnis zelo venit. Etiam illam, quam septem fratribus per successionem (nupsisse voluere, nemo tot) maritorum resurrectionis die offendet. Die eingeklammerten Worte fehlen im Cod. Agob., sind aber aus den übrigen Handschriften mit ziemlicher Sicherheit zu ergänzen. ↩
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Matth. 22,34. ↩