2.
[1] Nun hast du von uns eine fertige Antwort auf die »Antithesen«. Ich gehe jetzt zum Nachweis über das Evangelium über — freilich nicht das jüdische, sondern das pontische, das einstweilen verfälschte —, um die Ordnung vorzubereiten, die wir angehen. Wir stellen zuerst fest, dass die evangelische Urkunde die Apostel zu Urhebern hat, denen dieses Amt, das Evangelium zu verbreiten, vom Herrn selbst auferlegt worden ist. Wenn auch apostolische Männer, so doch nicht sie allein, sondern zusammen mit den Aposteln und nach den Aposteln; denn die Verkündigung von Schülern könnte in den Verdacht der Ruhmsucht geraten, wenn ihr nicht die Autorität der Lehrer beistünde, ja die Christi, der die Apostel zu Lehrern gemacht hat. [2] Uns also vermitteln den Glauben von den Aposteln her Johannes und Matthäus, von den apostolischen Männern her erneuern ihn Lukas und Markus, die von denselben Regeln ausgehen, soweit es den einen Gott, den Schöpfer, und seinen Christus betrifft, geboren aus der Jungfrau, die Erfüllung von Gesetz und Propheten. Denn mag die Anordnung der Erzählungen abweichen, wenn nur über das Haupt des Glaubens Einigkeit besteht — worin mit Marcion keine Einigkeit besteht. [3] Marcion dagegen schreibt seinem Evangelium keinen Urheber zu, als sei es ihm nicht erlaubt gewesen, auch noch einen Titel zu erdichten, dem es nicht als Frevel galt, den Leib selbst umzustürzen. Und ich könnte hier schon Halt machen und behaupten, ein Werk sei nicht anzuerkennen, das die Stirn nicht erhebt, das keine Festigkeit vor sich her trägt, das keinen Glauben verspricht durch die Vollständigkeit des Titels und das schuldige Bekenntnis eines Urhebers. [4] Doch wir wollen lieber in allem den Kampf aufnehmen und verhehlen nicht, was sich aus dem Unsrigen erkennen lässt. Denn aus den Berichterstattern, die wir haben, scheint Marcion den Lukas ausgewählt zu haben, um ihn zu zerhauen. Nun aber ist Lukas kein Apostel, sondern ein apostolischer Mann, kein Lehrer, sondern ein Schüler, jedenfalls geringer als sein Lehrer, gewiss um so viel später, als er der Anhänger eines späteren Apostels ist, nämlich des Paulus ohne Zweifel — sodass, selbst wenn Marcion sein Evangelium unter dem Namen des Paulus selbst eingeführt hätte, die Einzelheit einer Urkunde ohne den Schutz der Vorgänger für den Glauben nicht genügte. [5] Denn man würde auch jenes Evangelium fordern, das Paulus vorfand, dem er Glauben schenkte, mit dem er alsbald das seine in Übereinstimmung zu bringen wünschte — da er ja eben deshalb nach Jerusalem hinaufzog, um die Apostel kennenzulernen und zu befragen, damit er nicht etwa vergeblich gelaufen sei, das heißt: damit er nicht anders geglaubt hätte als sie und nicht anders verkündigte als sie. Schließlich reichten sie sich, nachdem er sich mit den Urhebern besprochen und über die Glaubensregel Einigkeit erzielt hatte, die Rechte, und von da an teilten sie die Ämter der Verkündigung: jene für die Juden, Paulus für Juden und Heiden. Wenn also der Erleuchter des Lukas selbst die Autorität seiner Vorgänger für seinen Glauben und seine Verkündigung wünschte — wie viel mehr muss ich sie für das Evangelium des Lukas fordern, die schon für das Evangelium seines Lehrers notwendig war?