Text.
Aus dem Berichte unseres Bruders, des Priesters Archidamus,1 erfuhren wir, wie ihr aufgenommen wurdet, was ihr gethan, auch wie Jene empfangen wurden, welche den Canones zuwider mit unerklärter Vermessenheit beim Hoflager gegen uns auftreten wollten. An Diese hatten wir vorher dieses unser Schreiben bestimmt, mit welchem wir ihren allem Rechte hohnsprechenden Brief erwiderten. Weil aber die Schuldigen in ihrer d. h. in unserer römischen Kirche mit unseren Mitpriestern nicht verweilen konnten, schickten wir dasselbe an euch, um es Jenen zu geben, wo- S. 295 rin wir durch unsere Entscheidung bestimmten, daß die genannten Aufwiegler Aller von der Gemeinschaft des apostolischen Stuhles entfernt sind und das mit unserer Unterschrift versehene Urtheil empfangen haben. Wie es aber mit Jenen zu halten sei, welche diesem zügellosen Unternehmen und Plane ihre Zustimmung leihen wollten, bleibt dem Ermessen euerer Liebe überlassen. Das müsset ihr ihnen vorhalten, daß sie nach den Vorschriften der Canones sich sehr vergangen und, wie es Priestern nicht geziemte, Empörer geworden seien. Euch aber ermahnen wir, auf der Wacht zu sein, damit nicht irgendwo die Kühnheit Derjenigen hervorbreche, welche die heilige und apostolische Kirche als Ausgeschlossene kennt. Was wir aber bezüglich ihrer Genossen thun sollen, werden wir nach euerer Rückkunft reiflicher überlegen. Von anderer Hand: Gegeben am 3. October unter dem 12. Consulate des Kaisers Honorius und dem 8. des Kaisers Theodosius.
Wohl Derselbe, den Innocentius im 15. Brief an Aurelius (s. oben S. 86.) empfiehlt. ↩
