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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Boniface I, pope (418-422) Epistulae Briefe (BKV)
II. Unechte Schreiben
3. Einzelne Decrete
c) Aus der Sammlung in fünf Büchern.
1. Über die Bischöfe, welche den Brüdern schaden wollen.

Gleichwie „Jeder, welcher seinen Bruder liebt, aus Gott geboren ist,„ [^118] so ist auch Jeder, der seinen Nächsten hasset, aus dem Teufel. Denn aus der Liebe allein erkennen wir, aus wem Jeder geboren ist, nach dem Worte des Johannes: [^119] „Darin erkennet man die Kinder Gottes und die Kinder des Teufels; Jeder, der nicht gerecht ist, ist nicht aus Gott, und wer seinen Bruder nicht liebt; denn das ist die Verkündigung, die ihr vom Anfang gehört habt, daß ihr euch unter einander lieben sollt.“ Und etwas weiter:[^120] „Jeder, der seinen Bruder hasset, ist ein Mörder, und ihr wisset, daß kein Mörder das ewige Leben in sich wohnen hat. Seht, für einen Mörder wird erklärt, wer sich von der brüderlichen Gemeinschaft lossagt. Denn wenn er auch nicht die Hand zum Morden aushebt, wird er doch von Gott schon als Mörder betrachtet. Jener lebt, und doch wird er schon als Mörder überwiesen. Da mit diesen Vorschriften auch noch der Apostel Paulus übereinstimmt, wenn er sagt:[^121] „Die Sonne gehe nicht unter über euerem Zorne„ und: [^122] „Gebet nicht Raum dem Teusel,“ wurde uns berichtet, daß einige Bischöfe zu solch' hartnäckiger Zwietracht sich entflammten, daß sie nicht nur der Untergang der Sonne nicht vom Zorne zurückruft, sondern auch Jahresfrist sie nicht zum Gute der Liebe zurückbringt, da in ihren Herzen die Sonne der Gerechtigkeit, Christus, untergegangen, so daß sie kaum zum Lichte der Liebe zurückkehren können. Wir erklären demnach, daß die Opfergaben solcher und ähnlicher in Zwietracht lebenden Brüder, nach der Bestimmung eines Canons, durchaus nicht angenommen werden dürfen. Den die Zwietracht nährenden Personen jedoch befehlen wir durch eine specielle Anordnung, daß Keiner vor einer S. 364 aufrichtigen Versöhnung zum Altare des Herrn hinzuzutreten wage oder die Gnade der heiligen Communion empfangen dürfe, sondern sie müssen die Zeit, wo sie der Zwietracht dienten, durch eine doppelt so lange Buße ersetzen. Wenn jedoch Einer derselben, ohne auf den Andern zu achten, sich beeilte, der Liebe genugzuthun, so soll er als Friedensliebender von da an in die Kirche aufgenommen werden, von wo an er nachweisbar die Eintracht herzustellen suchte; allein unter Aufrechterhaltung des obigen Ausspruches, daß er die im Zorne zugebrachte Zeit nun doppelt der Genugthuung und Buße weihe.[^123]

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Briefe (BKV)

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