I. Kapitel: Wie derjenige sich im Amte verhalten muß, der ordnungsgemäß zu demselben gekommen ist
Ein Vorsteher muß das Volk in seinem Wandel um soviel überragen, als das Leben eines Hirten abweicht von dem seiner Herde. Er muß sich also ernstlich darüber klar zu werden suchen, in welch besonderem Grade er zu einem rechtschaffenen Wandel verpflichtet ist, da im Verhältnis zu ihm das Volk als seine Herde bezeichnet wird. Er muß also lauter sein in seinen Gedanken, musterhaft im Wandel, taktvoll im Schweigen, tüchtig im Reden, gegen jedermann voll Teilnahme, mehr als alle der Betrachtung ergeben, den Guten ein demütiger Genosse, den Fehltritten der Sünder gegenüber ein unbeugsamer Eiferer für die Gerechtigkeit; er darf bei aller Beschäftigung mit den äußeren Dingen die Sorge für das Innere nicht vergessen und bei allem Eifer für das Innere die Sorge für das Äußere nicht vermissen lassen. Wir müssen nun diese einzelnen Punkte, wie wir sie eben kurz aufgezählt haben, der Reihe nach ausführlicher durchgehen. S. 88