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Works Gregory I, pope (540-604) Regula pastoralis Buch der Pastoralregel (BKV)
Gregory I, pope (540-604)
Buch der Pastoralregel (BKV)
(Regula pastoralis)
Erster Teil

Gregorius an Johannes, seinen hochwürdigsten und heiligsten Bruder und Mitbischof

S. 63 Der Seelenleitung Last hätte ich mich durch die Flucht entziehen wollen, so tadelst du mich, teuerster Bruder, in wohlwollender und demutsvoller Absicht. Damit aber diese Last niemandem gering erscheine, will ich in diesem Buche meine Gedanken über ihren Ernst Ausdruck geben, damit, wer noch frei ist, nicht unbedacht darnach verlange, und damit derjenige, der unbedacht darnach gestrebt hat, sich darob fürchte, daß sein Wunsch in Erfüllung gegangen ist. Das Buch aber zerfällt in vier Teile, um gleichsam schrittweise in geordneter Darlegung in die Seele des Lesers einzudringen. Denn dem Ernst der Sache gemäß muß reiflich erwogen werden, auf welche Weise jemand zum Hirtenamt gelangt, wie derjenige, der rechtmäßig dazu gekommen ist, sein Leben einrichtet, wie er dann, wenn er ein gutes Leben führt, das Lehramt verwaltet, und wie er endlich, wenn er das Lehramt gut verwaltet, täglich seine Schwachheit zu erkennen sucht, damit der Amtsantritt nicht der Demut entbehre, dem Amte das Leben nicht widerspreche, das Leben nicht durch die Lehrweise verliere, die Lehrweise nicht durch Anmaßung Schaden leide. Zuerst soll also Furcht das Verlangen mäßigen, sodann soll das Leben dem ungesucht übernommenen Amte entsprechen, und fernerhin muß das Gute, das sich im Leben des Hirten zeigt, auch durch das Wort sich weiter verbreiten. Endlich erübrigt noch, daß auch S. 64 bei der vollkommensten Handlungsweise die Betrachtung der eigenen Schwachheit die Demut erhalte, damit die guten Werke nicht durch Selbstüberhebung vor den Augen des verborgenen Richters ausgelöscht werden. Weil aber viele, unerfahren gleich wie ich, es nicht verstehen, an sich selbst den richtigen Maßstab anzulegen und darum lehren wollen, was sie nicht gelernt haben, und die Last des Vorsteheramtes um so geringer schätzen, je weniger sie deren ungeheure Größe kennen, so sollen diese gleich zu Anfang des Buches ihren Tadel empfangen. Denn da sie ungelehrt und ungestüm die hohe Burg der Lehre einnehmen wollen, so sollen sie in ihrem ungestümen Andrängen schon am Eingang unserer Darlegung zurückgewiesen werden.

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Regulae pastoralis liber Compare
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Buch der Pastoralregel (BKV)
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Einleitung zum Buch der Pastoralregel

Contents
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  • Buch der Pastoralregel (Liber regulae pastoralis)
    • Erster Teil
      • Gregorius an Johannes, seinen hochwürdigsten und heiligsten Bruder und Mitbischof
      • I. Kapitel: Unerfahrene sollen es nicht wagen, das Lehramt zu übernehmen
      • II. Kapitel: Keiner soll das Hirtenamt übernehmen, der in seinem Leben das nicht in die Tat umsetzt, was er in der Betrachtung erkannt hat
      • III. Kapitel: Von der Last des Hirtenamtes und daß man alle Widerwärtigkeiten gering schätzen, das Glück dagegen fürchten müsse
      • IV. Kapitel: Daß die Beschäftigung mit dem Hirtenamte gar oft die innere Sammlung zerstört
      • V. Kapitel: Von denjenigen, die im Hirtenamte durch ihr Tugendbeispiel nützen könnten, aber aus Rücksicht auf ihre eigene Ruhe es fliehen
      • VI. Kapitel: Die, welche aus Demut vor der Last des Hirtenamtes fliehen, sind dann wahrhaft demütig, wenn sie sich dem Urteile Gottes nicht widersetzen
      • VII. Kapitel: Es kommt vor, daß einige das Predigtamt lobenswerter Weise anstreben und daß andere ebenso lobenswerter Weise dazu gezwungen werden müssen
      • VIII. Kapitel: Von denen, die ein Vorsteheramt anstreben und sich zur Beschönigung ihres Begehrens auf ein Apostelwort berufen
      • IX. Kapitel: Diejenigen, die das Hirtenamt anstreben, schmeicheln sich oft in ihrem Innern, gute Werke vollbringen zu wollen
      • X. Kapitel: Wie beschaffen ein jeder sein soll, der ein Hirtenamt übernimmt
      • XI. Kapitel: Wie derjenige nicht beschaffen sein darf, der das Hirtenamt übernimmt
    • Zweiter Teil: Vom Leben des Hirten
    • Dritter Teil: Wie der Seelsorger, der ein gutes Leben führt, seine Untergebenen lehren und ermahnen muß
    • Vierter Teil

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