X. KAPITEL. Wie der Nachtgottesdienst zur Sommerszeit zu halten ist.
S. 268Von Ostern bis zum ersten November behalte man die gleiche schon angegebene Zahl der Psalmen bei; dagegen fallen wegen der kürzeren Dauer der Nächte die Lesungen aus dem Buche weg; statt dieser drei Lesungen werde ein Abschnitt aus dem Alten Testament auswendig vorgetragen, worauf ein kurzes Responsorium folge. Mit allem übrigen werde es gehalten, wie oben bestimmt wurde; es dürfen also bei den Metten nie weniger als zwölf Psalmen gebetet werden, der dritte und 94. Psalm nicht gerechnet.