XV. KAPITEL. Wann das Alleluja zu beten ist.
1 Vom heiligen Osterfest bis Pfingsten werde das Alleluja ohne Unterbrechung zu den Psalmen und Re-sponsorien gebetet; von Pfingsten bis zum Beginn der Fastenzeit2 beim Nachtgottesdienst nur zu den sechs letzten Psalmen der Nokturnen. An allen Sonntagen außerhalb der Fastenzeit jedoch werden die Lobgesänge, die Laudes, die Prim, die Terz, die Sext und die Non mit Alleluja gesungen, die Vesper dagegen mit Antiphonen. Zu den Responsorien wird das Alleluja nur von Ostern bis Pfingsten gebetet.