XXI. KAPITEL.Von den Dekanen des Klosters.
1 Ist die Zahl der Brüder größer, dann sollen aus ihrer Mitte einige von gutem Ruf und heiligem Wandel S. 277gewählt und zu Dekanen bestellt werden. Diese sollen dann nach den Geboten Gottes und den Anweisungen ihres Abtes in allem für ihre Dekanien Sorge tragen. Zu diesem Amte berufe der Abt nur solche, denen er mit ruhigem Vertrauen einen Teil seiner Bürde übertragen kann, und es darf bei dieser Wahl nicht die Reihenfolge entscheiden, sondern nur Verdienst des Lebens und Weisheit der Lehre. Ließe sich einer dieser Dekane irgendwie von Stolz betören, und gäbe er so Anlaß zu Tadel, so werde er einmal, ein zweites und drittes Mal zurechtgewiesen; bessert er sich nicht, so setze man ihn ab, und ein anderer, würdiger trete an seine Stelle. Die gleiche Bestimmung gilt auch für den Prior.
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Mit diesem Kapitel beginnt ein neuer Abschnitt [Kap. 31-31], der über die innere Disziplin im Kloster handelt, und zwar zunächst Kap. 21 über die Dekane, deren Aufgabe es ist, die Disziplin zu überwachen, dann Kap. 22 über den Schlaf der Mönche, weil die Sorge der Dekane sich auch darauf erstrecken muß, dann folgt Kap. 24—31 der Strafkodex.Die Dekane sind Gehilfen des Abtes bei der Leitung des Klosters, sie haben die Verantwortung über je zehn Mönche [de-cania]. Ein Prior soll nach Kap. 65 nur dann bestellt werden, wenn sie nicht mehr ausreichen. Ein ähnliches Institut gab es schon bei den ägyptischen Mönchen, vgl. Hier. Ep. 22, 35; August. De morib. eccl. cath. I, 31; Cassian Instit. IV, 10. Vgl. auch Braunmüller, Propst, Decan und Prior in Stud. u. Mitt. 4 [1883] 1, 231—49. ↩