XXXVII. KAPITEL. Von den Greisen und Kindern.
Obwohl die menschliche Natur schon von selbst zum Mitleid neigt mit den beiden Altersstufen der Greise und Kinder, soll doch auch die Regel mit ihrer verpflichtenden Kraft für sie eintreten. Man trage stets ihrer Schwächlichkeit Rechnung. Was die Nahrung anlangt, soll für sie die Regel nicht in ihrer ganzen Strenge bindend sein, vielmehr lasse man liebevolle Rücksicht gegen sie walten und gebe ihnen schon vor den festgesetzten Stunden zu essen.