XLII. KAPITEL. Daß nach der Komplet niemand mehr sprechen darf.
Allezeit müssen sich die Mönche des Schweigens befleißen, ganz besonders aber während der Stunden der Nacht. Deshalb sollen sie jederzeit, mag ein Fasttag sein oder mögen sie auch zu Mittag essen, und zwar, wenn es die Tage des Mittagessens sind, unmittelbar nach dem Abendtisch, sich alle zusammensetzen, und einer soll aus den Collationes1 oder den S. 293Lebensbeschreibungen der Väter oder sonst aus einem erbaulichen Buche vorlesen, nicht aber aus dem Heptateuch2 oder den Büchern der Könige; denn für schwache Gemüter wäre es nicht zuträglich, zu dieser Stunde jene Teile der Schrift zu hören, man lese sie vielmehr zu anderer Tageszeit. Ist aber Fasttag, so sollen sie nach der Vesper und einer kurzen Pause alsbald, wie schon gesagt, mit der Lesung aus den Collationes beginnen. Es sollen vier oder fünf Blätter3 gelesen werden, oder soviel eben die Zeit erlaubt. Während so vorgelesen wird, kommen alle herbei, wenn etwa einer im Gehorsam mit einem anderen Auftrag beschäftigt gewesen war. Sind alle beisammen, so beten sie die Komplet. Nach dieser ist es keinem mehr erlaubt, noch etwas zu reden. Fände sich einer, der diese Regel des Stillschweigens übertritt, so werde er strenge bestraft, außer wenn dies der Gäste wegen geschehen muß, oder wenn einem der Abt etwa einen Auftrag erteilt hat; aber auch dann geschehe es mit gemessenem Ernst und bescheidener Zurückhaltung.